Kann in Korea ein erloschenes Patent wiederhergestellt werden?
In Korea erlischt ein Patent, wenn nicht nur die Frist zur Entrichtung der Jahresgebühr, sondern auch die sechsmonatige Nachfrist (s. o.) versäumt wurde. Wurde die Zahlung aus Gründen versäumt, die nicht von Ihnen zu vertreten waren, so haben Sie vom Zeitpunkt des Erlöschens an aber weitere sechs Monate Zeit, um das Patent durch Entrichtung eines Betrags in dreifacher Höhe der normalen Gebühr wiederherstellen zu lassen.